JOB-AKTIV

Berufsbegleitung ab dem 1. Arbeitstag

  • Sicherstellen einer reibungslosen Beschäftigungsaufnahme
  • Stabilisierung während der Beschäftigung durch Beratung, Begleitung und Unterstützung im Betrieb
  • Weiterbeschäftigung nach der Probezeit
  • Durchhaltevermögen und Motivation langfristig stärken

...wir sind an Ihrer Seite!

Die Aktivierungsmaßnahmen nach AZAV §45, Abs.1, Satz 1, Nr. 1-5 SGB III finden hier statt.