JOB-AKTIV
Berufsbegleitung ab dem 1. Arbeitstag
- Sicherstellen einer reibungslosen Beschäftigungsaufnahme
- Stabilisierung während der Beschäftigung durch Beratung, Begleitung und Unterstützung im Betrieb
- Weiterbeschäftigung nach der Probezeit
- Durchhaltevermögen und Motivation langfristig stärken
...wir sind an Ihrer Seite!
Die Aktivierungsmaßnahmen nach AZAV §45, Abs.1, Satz 1, Nr. 1-5 SGB III finden hier statt.