Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsinitiative im Ammerland e.V.

1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.
Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die Arbeitsinitiative im Ammerland e.V. ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Generell ist darauf hinzuweisen, dass in unserer „Schnüsterstuv“ ausschließlich gebrauchte Artikel (Möbel, Hausrat, Elektroartikel, Flohmarktartikel, etc.) verkauft werden.

2. Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich.

3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingung der Arbeitsinitiative im Ammerland e.V. ist in der Regel bar Kasse. Bei Rechnungserstellung ist diese nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Angezahlte Ware muss binnen drei Tagen abgeholt werden. Danach kann sie anderweitig verkauft werden. Die Anzahlung wird nicht ausbezahlt sondern bleibt bei der AiA.

4. Rückgaberecht

Generell sind die gebrauchten, elektrischen Artikel in der „Schnüsterstuv“ vor dem Verkauf auf Funktionsfähigkeit überprüft. Sollte ein elektrisches Gerät trotzdem beim Kunden vor Ort nicht funktionsfähig sein, kann diese Ware innerhalb von 14 Tagen bei Vorlage der Quittung zurückgegeben werden. Reklamationen werden nur angenommen, wenn der defekte Gegenstand auch mitgebracht wird. Ansonsten gilt für alle Verkäufe in unseren Einrichtungen „Gekauft wie gesehen“, womit das Rückgaberecht ausgeschlossen wird.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Käufer durch die Arbeitsinitiative im Ammerland e.V. auf den Käufer über.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Arbeitsinitiative im Ammerland e.V.

7. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz der Arbeitsinitiative im Ammerland e.V.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand von Nov. 2011